Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Das Unternehmen DX GmbH, Fichtenweg 12, 28832 Achim (nachfolgend „Anbieter“) bietet einen Service zur Vermarktung der anrechenbaren Treibhausgasminderung von Elektrofahrzeugen (nachfolgend „THG-Quote“) an. Maßgeblich für die THG-Quote sind §§ 37a ff. der jeweils gültigen Fassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes i. V .m. der jeweils gültigen Fassung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV).

Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „User“) können auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) ein Userkonto beim Anbieter erstellen. Über das Userkonto kann der User eines oder mehrere Batterie-Elektrofahrzeuge (nachfolgend „Elektrofahrzeug“) für die Vermarktung der THG-Quote durch den Anbieter anmelden. Der User tritt mit der Anmeldung des Elektrofahrzeugs die mit diesem Elektrofahrzeug generierte THG-Quote an den Anbieter ab. Der Anbieter ist berechtigt, die THG-Quote an Quotenverpflichtete zu vermarkten. Hierzu bestimmt der User durch Abschluss des Vertrags den Anbieter als Dritten i. S .v. § 7 Abs. 5 S. 1 38. BImSchV.

Das Userkonto bzw. die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs kann über eine digitale Plattform (z. B. Webseite oder App) des Anbieters erstellt werden. Teile der digitalen Plattform können in digitale Plattformen eines Kooperationspartners des Anbieters (nachfolgend „Referrer“) eingebettet werden. Die Kommunikation und das Vertragsverhältnis kommen auch in letzterem Fall ausschließlich zwischen dem User und dem Anbieter zustande. Der Referrer leistet über die Einbettung bzw. Verlinkung lediglich einen Beitrag zur Vermarktung des Services. Dieser Beitrag kann durch den Anbieter vergütet werden. User können als Referrer auftreten.

Der User kann auch Elektrofahrzeuge anmelden, deren Fahrzeughalter ein Dritter ist, sofern der User hierzu vom Fahrzeughalter bevollmächtigt ist. Der User agiert dabei als Stellvertreter (z. B. Autohaus oder Leasinggeber). Der User hat sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Vollmacht vorliegt. Für Schäden, die dem Fahrzeughalter durch Anmeldung seines Elektrofahrzeugs durch den User entstehen, obwohl keine ordnungsgemäße Vollmacht vorlag, haftet der User, der die Anmeldung vorgenommen hat.

§1 Geltungsbereich

Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen dem Anbieter und dem User. Sie gelten für das Userkonto, das unter Einbeziehung dieser AGB erstellt worden ist, sowie für alle Anmeldungen von Elektrofahrzeugen, die über das Userkonto erstellt werden. Der Vertragsinhalt und sonstige Kommunikation des Anbieters werden in deutscher Sprache angeboten.

§2 Userkonto

Das Userkonto wird durch Registrierung des Users auf der Plattform des Anbieters erzeugt. Es ist dabei unerheblich, ob die Plattform des Anbieters zum Zeitpunkt der Registrierung auf der Plattform eines Referrers eingebunden ist oder die Registrierung direkt auf der Plattform des Anbieters vorgenommen wird.

Die Registrierung erfolgt über ein Online-Formular durch Eingabe der E-Mail-Adresse des Users sowie die Markierung eines Feldes, das diese AGB einbezieht. Durch das Absenden des Online-Formulars gibt der User ein Angebot auf Vertragsabschluss ab. Die bloße Darstellung der Leistungen des Anbieters auf der Plattform stellt noch kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Anbieter bestätigt die Erstellung des Userkontos gegenüber dem User per E-Mail. Dadurch kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem User auf der Basis dieser AGB zustande.

Der Anbieter akzeptiert Userkonten von natürlichen Personen (nachfolgend Privatuser) und juristischen Personen bzw. rechtsfähigen Personengesellschaften (nachfolgend Organisationsuser), sofern diese folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Zur Registrierung als Privatuser ist jede natürliche Person berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der EU hat.

Zur Registrierung als Organisationsuser ist jede juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft mit einem Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU berechtigt. Hierbei muss im Nutzerkonto zusätzlich der Name der Organisation angegeben werden. Die im Namen des Organisationsusers handelnde Person muss eine entsprechende Organisations-E-Mail-Adresse verwenden. Die im Namen der Organisation handelnde Person versichert mit der Registrierung, berechtigt zu sein, für die Organisation handeln zu dürfen. Die Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen der Organisation werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Anbieter diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

Der User hat keinen Anspruch auf Erstellung eines Userkontos. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, das Angebot des Users ohne Angaben von Gründen abzulehnen oder nicht anzunehmen.

Der User hat bei Abschluss des Vertrages für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität seiner Angaben Sorge zu tragen. Der User ist verpflichtet, dem Anbieter etwaige Änderungen seiner Daten unverzüglich mitzuteilen. Der User ist insbesondere nicht berechtigt, mehrfach mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen Verträge mit dem Anbieter abzuschließen. Ausgenommen davon ist ein User, der sowohl als Privatuser als auch als im Namen einer Organisation handelnde Person agiert.

Der User führt keinen Missbrauch oder Betrug über seinen Account durch oder schadet dem Anbieter in anderer Weise durch Nutzung.

§3 Anmeldung eines Elektrofahrzeugs

Über das Userkonto kann der User die Anmeldung eines oder mehrerer Elektrofahrzeuge vornehmen. Jede Anmeldung bezieht sich auf genau ein Elektrofahrzeug und Abtretungszeitraum i. S. v. § 7 Abs. 5 S. 1 38. BImSchV Ziff. 7.2 (siehe unten). Die Anzahl der Anmeldungen oder Elektrofahrzeuge ist unbeschränkt.

Es können mehrere Anmeldungen für dasselbe Elektrofahrzeuge und verschiedene Abtretungszeiträume vorgenommen werden. Dies stellt eine Verlängerung des Abtretungszeitraums gemäß § 7 Abs. 5 S. 1 38. BImSchV Ziff. 8 dar.

Meldet der User ein Elektrofahrzeug als Stellvertreter für einen Dritten als Fahrzeughalter an, ist das Verhältnis zwischen dem User und dem Fahrzeughalter nicht Gegenstand dieser AGB.

Voraussetzungen

Elektrofahrzeuge können nur angemeldet werden, sofern alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Das Elektrofahrzeug ist im Fahrzeugschein bei der Kraftstoffart bzw. Energiequelle als „reines Elektrofahrzeug“ (Code: 0004) ausgewiesen.
  2. Der User ist auf dem Fahrzeugschein als Fahrzeughalter des Elektrofahrzeugs eingetragen. Bei Privatusern ist es ausreichend, dass ein Mitglied des Haushaltes des Privatusers als Halter auf dem Fahrzeugschein des Elektrofahrzeugs eingetragen ist. Der Privatuser bestätigt in diesem Fall bei der Anmeldung des Elektrofahrzeugs, dass er mit Verfügungsbefugnis des Fahrzeughalters handelt. Die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs kann auch durchgeführt werden, wenn der User bevollmächtigter Vertreter des Fahrzeughalters ist. Der User bestätigt als Vertreter des Fahrzeughalters im Rahmen der Anmeldung, dass er mit dessen Vertretungsmacht handelt.
  3. Der User ist Betreiber (§ 2 Nr. 12 Ladesäulenverordnung) eines nicht öffentlich zugänglichen Ladepunktes (z. B. Wallboxen in Garagen oder übliche Haushaltssteckdosen, sofern diese theoretisch zur Aufladung des Elektrofahrzeugs genutzt werden könnten).

Anmeldungen werden erst wirksam, sobald der User dem Anbieter ein Foto oder einen Scan der Vorder- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I (nachfolgend „Fahrzeugschein“) des angemeldeten Elektrofahrzeugs zur Verfügung stellt. Sofern der Anbieter bereits eine Kopie oder einen Scan des Fahrzeugscheins des Users vorliegen hat, kann die Anmeldung auch wirksam werden, indem der User bestätigt, dass der bereits zur Verfügung gestellte Fahrzeugschein mit dem bestehenden Fahrzeugschein identisch und noch aktuell ist.

Der User versichert, dass er im Rahmen der Anmeldung des Elektrofahrzeuges sämtliche Daten und Informationen nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß angibt und die Daten und Informationen in keinerlei Weise verfälscht oder manipuliert worden sind. Sollte ein User bewusst und vorsätzlich falsche Angaben machen und dem Anbieter hierdurch Schäden entstehen, so ist der User zu Schadensersatz verpflichtet.

Mit der Anmeldung des Elektrofahrzeugs erklärt der User ausdrücklich sein Einverständnis, dass der Anbieter die abgetretene THG-Quote beim Umweltbundesamt anmeldet, er bei sonstigen Behörden alle erforderlichen Erklärungen für eine erfolgreiche Vermarktung von THG-Quote abgibt und die Kopie des Fahrzeugscheins des Users samt dessen Daten an Dritte (z. B. einen Vermarktungspartner, siehe unten) weiterleitet. Der Anbieter meldet die abgetretene THG-Quote für jedes Kalenderjahr des Abtretungszeitraums separat beim Umweltbundesamt an.

Der Anbieter überprüft den Fahrzeugschein sowie die Daten des Users und bestätigt im Falle einer positiven Prüfung die Anmeldung des Elektrofahrzeugs. Der Anbieter kann insbesondere die Anmeldung von Elektrofahrzeugen ablehnen, sofern der Gesetzgeber keinen Schätzwert nach § 7 Abs. 3 38. BImSchV für das Elektrofahrzeug veröffentlicht hat.

Bestimmung als Dritten

Durch die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs bestimmt der User den Anbieter als Dritten i. S. v. § 7 Abs. 5 S. 1 38. BImSchV. Die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs ist eine Anmeldung gemäß Ziff. 6. Der User überträgt dadurch die THG-Quote aus seinen Elektrofahrzeugen zur Vermarktung an den Anbieter (Ziff. 7). Durch den Abschluss des Vertrages ermächtigt der User den Anbieter zudem, die übertragene THG-Quote im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte zu vermarkten. Der Anbieter kann sich hierzu wiederum eines Dritten (nachfolgend „Vermarktungspartner“) bedienen.

Im Übrigen werden durch den Abschluss des Vertrages keine Pflichten oder Zahlungsansprüche begründet.

Abtretung der THG-Quote

Durch die Anmeldung des Elektrofahrzeugs tritt der User das Recht zur Vermarktung der THG-Quote des angemeldeten Elektrofahrzeugs für den Abtretungszeitraum (Ziff. 7.2.) an den Anbieter ab.

Der Abtretungszeitraum ist das laufende Kalenderjahr der Anmeldung sowie das darauffolgende Kalenderjahr. Im Regelfall führt die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs demnach zu zwei Auszahlungen: einer für jedes Kalenderjahr des Abtretungszeitraums.

Der User ist verpflichtet, die THG-Quote eines angemeldeten Elektrofahrzeugs für den Abtretungszeitraum weder an einen Dritten zu verkaufen noch das Recht zur Vermarktung der THG-Quote an einen Dritten abzutreten.

Verlängerung, Abmeldung, Neuanmeldung

Der User kann den Abtretungszeitraum angemeldeter Elektrofahrzeuge jeweils um ein weiteres Kalenderjahr verlängern (nachfolgend „Verlängerung“). Verlängerungen können für jedes angemeldete Elektrofahrzeug beliebig oft durchgeführt werden.

Verlängerungen sind nur möglich, sofern die obenstehenden Voraussetzungen der Anmeldung weiterhin erfüllt sind. Verlängerungen werden erst wirksam, wenn der User

  1. erneut ein Foto oder einen Scan der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheins zur Verfügung stellt oder
  2. bestätigt, dass der bereits zur Verfügung gestellte Fahrzeugschein mit dem bestehenden Fahrzeugschein identisch und noch aktuell ist.

Der Anbieter wird den User vor Ablauf des Abtretungszeitraums auf die Möglichkeit einer Verlängerung angemeldeter Elektrofahrzeuge hinweisen.

Sofern der User die Anmeldung des Elektrofahrzeugs nicht verlängert, wird das Elektrofahrzeug automatisch mit Ablauf des jeweiligen Abtretungszeitraums abgemeldet. Der User kann abgemeldete Elektrofahrzeuge erneut anmelden.

§4 Verkauf der THG-Quote

Der Anbieter meldet die abgetretene THG-Quote unter Einhaltung der Frist gem. § 8 Abs. 1 38. BImSchV beim Umweltbundesamt an.

Das Umweltbundesamt bescheinigt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Existenz der abgetretenen THG-Quote. Die Existenzbescheinigung des Umweltbundesamtes ist Voraussetzung für die Vermarktung der abgetretenen THG-Quote. Der Anbieter haftet nicht, sofern das Umweltbundesamt die Existenz der THG-Quote nicht bescheinigt und der Grund für die fehlende Bescheinigung nicht durch den Anbieter verursacht wurde, dieser insbesondere die Meldung zum Umweltbundesamt fristgerecht durchgeführt hat.

Der Anbieter vermarktet die abgetretene und durch das Umweltbundesamt bescheinigte THG-Quote ohne vorherige weitere Abstimmung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte. Der Anbieter kann sich hierzu wiederum eines Dritten (nachfolgend „Vermarktungspartner“) bedienen. Eine Vermarktung der jeweiligen THG-Quote des Users erfolgt gebündelt mit der THG-Quote von anderen Usern.

Im Rahmen eines wirtschaftlichen und gewissenhaft ausgeübten Ermessens ist der Anbieter in der Entscheidung über die Art und Weise der Vermarktung der abgetretenen THG-Quote frei, insbesondere kann er nach eigenem Ermessen entscheiden, zu welchem Preis er die THG-Quote vermarktet.

§5 Vergütung

Sobald der Anbieter abgetretene THG-Quote verkauft hat und der dafür erzielte Kaufpreis beim Anbieter eingegangen ist, hat der User gegen den Anbieter Anspruch auf eine Vergütung für die abgetretene THG-Quote. Sollte es dem Anbieter nicht möglich sein, die abgetretene THG-Quote zu verkaufen, hat der User keinen Anspruch auf Vergütung.

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem tatsächlich erzielten Kaufpreis, den der Anbieter durch den Verkauf der abgetretenen THG-Quote erzielt hat. Sie wird berechnet, indem der Kaufpreis mit der Vergütungsquote (ein Wert zwischen 0 und 100 %) multipliziert wird. Es gilt die Vergütungsquote, die zum Zeitpunkt der Anmeldung des Elektrofahrzeugs auf der Plattform des Anbieters kommuniziert wird. Der Anbieter ist verpflichtet, den erzielten Verkaufserlös gegenüber dem User offenzulegen, sodass der User die Berechnung der Höhe seiner Vergütung nachvollziehen kann.

Der Anbieter ist berechtigt, für einzelne Kalenderjahre eine zusätzliche Bonuszahlung anzubieten. Die Höhe der Bonuszahlung wird dem User im Zeitpunkt der Anmeldung des Elektrofahrzeugs bzw. deren Verlängerung angezeigt. Die Bonuszahlung wird zusammen mit der Vergütung ausgezahlt.

Wurde die Anmeldung des Elektrofahrzeugs unter Einschaltung des Users als Bevollmächtigtem des Fahrzeughalters durchgeführt, so wird die Vergütung an den User ausgezahlt. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, die Vergütung an den Fahrzeughalter weiterzuleiten. Etwaige anderslautende Vereinbarungen zwischen User und Fahrzeughalter, z. B. die Abtretung der Ansprüche des Fahrzeughalters an den User, sind zulässig und nicht Gegenstand dieser AGB. Sie werden im direkten Verhältnis zwischen Fahrzeughalter und User vertraglich geregelt.

§6 Auszahlung

Sofern der User einen Anspruch auf Vergütung gegen den Anbieter hat, zahlt der Anbieter die Vergütung innerhalb von 14 Tagen an den User aus. Die Auszahlung erfolgt als Gesamtbetrag.

Abrechnungen gegenüber Organisationsusern erfolgen im Gutschriftverfahren. Der Anbieter stellt die Gutschriften über Vergütungen des Organisationsusers in dessen Userkonto ein.

Mit Organisationsusern kann eine gesonderte Vereinbarung zur Vergütung und den Zahlungsbestimmungen getroffen werden, die von diesen AGB abweicht.

Auszahlungen werden unter Verwendung der vom User im Userkonto hinterlegten Daten, insbesondere der IBAN-Kontonummer, getätigt. Sind die zur Auszahlung notwendigen Daten zum Zeitpunkt der geplanten Auszahlung nicht vorhanden, erfragt der Anbieter die Daten beim User. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Daten und ist entsprechend nicht haftbar, falls diese Daten fehlerhaft oder nicht verfügbar sind.

§7 Referral-Programm

Jeder User kann als Referrer des Anbieters auftreten.

Als Referrer wirbt der User weitere User (nachfolgend „Referee“). Der Referrer kann hierzu in seinem Userkonto

  1. einen Referral-Link generieren, der mit Dritten geteilt werden kann oder
  2. Code zur Einbettung des Registrierungs-Formulars in eigene digitale Plattformen generieren.

Ruft ein Dritter den Referral-Link oder die digitale Plattform auf, auf der das Registrierungs-Formular eingebettet ist, wird im Endgerät des Dritten die Information darüber hinterlegt, dass der Dritte über den Referrer auf den Service des Anbieters aufmerksam geworden ist. Diese Information bleibt 30 Tage lang im Endgerät des Dritten gespeichert. Die Information kann durch weitere Aufrufe verlängert bzw. überschrieben werden.

Bei erfolgreicher Registrierung des Dritten gilt der Dritte als Referee desjenigen Users, der zuletzt als Referrer im Endgerät des Referees hinterlegt wurde. Ist keine Information (mehr) über einen Referrer gespeichert, gilt kein User als Referrer. Eine nachträgliche Zuordnung als Referrer ist ausgeschlossen.

Dem Referrer wird eine Vergütung auf seinem Referral-Konto gutgeschrieben, wenn zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung an den Referee für die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der Referrer ist als Referrer im Nutzerkonto des Referees hinterlegt.
  2. Der Referee hat die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs vorgenommen.
  3. Die THG-Quote des Referees konnte erfolgreich vermarktet und an den Referee ausgezahlt werden.
  4. Der Referrer und der Referee haben ihr Konto nicht gelöscht.
  5. Der Referrer und der Referee leben nicht im gleichen Haushalt.
  6. Der Referrer wurde nicht vom Referral-Programm ausgeschlossen (siehe unten).
  7. Die maximale Anzahl der vergüteten Anmeldungen pro Referee wurde noch nicht erreicht (siehe unten).

Die Auszahlung des Freunde-Werben-Bonus erfolgt nach Maßgabe des Abschnitts „Auszahlung“ dieser AGB.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, einzelne User vom Referral-Programm auszuschließen. Der Ausschluss wird vorgenommen, wenn der User diese AGB nicht einhält. Dies gilt insbesondere, sofern der Verdacht besteht auf: Selbstempfehlungen und Mehrfachanmeldungen, Werben von Fake-Accounts sowie jegliche Handlungen, die dem Zweck des Referral-Programms widersprechen.

Die kommerzielle Nutzung des Referral-Programms ist ausdrücklich erlaubt. Keyword-Bidding (z. B. Suchmaschinenmarketing) ist erlaubt, jedoch darf nicht der Name des Anbieters bzw. des Services als Keyword verwendet werden.

Der Anbieter ist berechtigt, das Referral-Programm jederzeit zu beenden. Bereits geworbene Referees bzw. die Gutschrift der Vergütung werden davon nicht berührt.

Konditionen

Auf Anfrage kann der Anbieter mit dem Referrer individuelle Konditionen für das Referral-Programm vereinbaren. Im Regelfall gelten die folgenden Bedingungen:

Die Höhe der Vergütung ist variabel und ergibt sich aus den Angaben auf der Plattform zum Zeitpunkt der Registrierung des Referees.

Die maximale Anzahl der vergüteten Anmeldungen pro Referee beträgt eins. Das bedeutet, dass im Regelfall ausschließlich die zeitlich nächste Anmeldung eines Elektrofahrzeugs durch den Referee vergütet wird, sofern die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Referral-Programm kann mehrstufig ausgestaltet sein. In diesem Fall erhält der Referrer eine zusätzliche Vergütung genau dann gutgeschrieben, wenn einer seiner Referees eine Vergütung gutgeschrieben bekommt. Die Höhe der Vergütung auf den jeweiligen Stufen kann voneinander abweichen. Sie ergibt sich aus den Angaben auf der Plattform zum Zeitpunkt der Registrierung des Referees.

§8 Datenschutz

Der Anbieter erhebt, nutzt und verarbeitet die Daten des Users nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ohne Einwilligung des Users wird der Anbieter Daten des Users nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, der Abtretung und für die Inanspruchnahme der Plattform und Abrechnung erforderlich ist.

Zu den Einzelheiten über Umfang und Verwendung von Daten und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die im Rahmen der Plattform jederzeit über den Link Datenschutz abrufbar ist.

§9 Vertragslaufzeit, Kündigung

Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem User läuft auf unbestimmte Zeit.

Die Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen in Textform gegenüber der anderen Partei kündigen. Hinsichtlich aller im Zeitpunkt der Kündigung bereits angemeldeter Elektrofahrzeuge des Users wird die Kündigung erst wirksam, sobald der jeweilige Abtretungszeitraum abgelaufen ist. Insbesondere wird der Anbieter die bereits abgetretene THG-Quote vermarkten und dem User eine etwaige Vergütung auszahlen.

Wechselseitige Ansprüche, die bis zur Wirkung der Kündigung entstehen, bleiben auch nach Vertragsbeendigung bestehen. Der User kann seine Kündigungserklärung bis zum Wirksamwerden der Kündigung durch eine oder mehrere der folgenden Aktionen widerrufen:

  1. Durch Erklärung gegenüber dem Anbieter in Textform oder
  2. indem er ein neues Elektrofahrzeug anmeldet oder
  3. indem er ein angemeldetes Elektrofahrzeug verlängert.

Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen, sofern der User inaktiv ist. Ein User gilt als inaktiv, wenn der Abtretungszeitraum aller angemeldeten Elektrofahrzeuge abgelaufen ist der User über einen Zeitraum von zwölf Monaten kein Elektrofahrzeug mehr anmeldet. Der User kann der Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist durch eine oder mehrere der folgenden Aktionen widersprechen:

  1. Durch Erklärung gegenüber dem Anbieter in Textform oder
  2. indem er ein Elektrofahrzeug anmeldet.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Anbieter liegt insbesondere dann vor, wenn

  1. sich der User unter Angabe verschiedener Namen und/oder E-Mail-Adressen mehrfach auf der Plattform registriert oder
  2. der User die Plattform des Anbieters stört oder diese missbräuchlich nutzt / manipuliert oder
  3. der User die Löschung seiner Daten verlangt oder
  4. der User gegen diese AGB verstößt oder
  5. der User sonstige Pflichten dieser AGB fortgesetzt oder schwerwiegend verletzt und eine Fortsetzung des Vertrages für den Anbieter aus diesem Grunde nicht zumutbar ist.

Der Anbieter ist berechtigt, mit Wirkung der Kündigung des Vertrages den Account des Users zu deaktivieren und sämtliche Daten, die der User an den Anbieter übermittelt hat, zu löschen. Der Anbieter ist hierzu verpflichtet, sofern er diese Daten nicht weiterhin für Abrechnungs- oder Nachweiszwecke benötigt. Es besteht insbesondere eine dreijährige Aufbewahrungspflicht für den Fahrzeugschein des Users nach § 7 Abs. 2 S. 4 38. BImSchV.

§10 Online-Streitbeilegung

Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht dem Privatuser unter https://ec.europa.eu/odr eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.

Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§11 Änderungen der AGB

Der Anbieter kann diese AGB ändern, wenn

  1. Bestimmungen dieser AGB durch eine Gesetzesänderung unwirksam werden oder
  2. Bestimmungen dieser AGB durch eine gerichtliche Entscheidung unwirksam geworden sind oder voraussichtlich unwirksam werden oder
  3. die rechtliche oder tatsächliche Situation sich ändert und der User oder der Anbieter diese Veränderung bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehen konnte
  4. und dies zu einer Lücke im Vertrag führt oder die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges dadurch nicht unerheblich gestört wird. Der Anbieter darf die Vertragsbedingungen jedoch nur ändern, wenn gesetzliche Bestimmungen die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges nicht wiederherstellen oder diese die entstandene Lücke nicht füllen.

Die obenstehende Regelung gilt nicht für Änderungen der Vergütung, Hauptleistungspflichten, Laufzeit des Vertrags sowie Regelungen zur Kündigung.

Änderungen dieser AGB werden dem User spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Users gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn der Anbieter in seinem Angebot besonders hinweisen.

Darüber hinaus kann der User den Vertrag fristlos zu dem im Angebot genannten Änderungsdatum kündigen.

§12 Schlussbestimmungen

Für den Abschluss und die Abwicklung des Vertrages gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

Ist der Organisationsuser ein Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen dem Anbieter und dem Organisationsuser ergebenden Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz des Anbieters, sofern nicht ein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand besteht.

Für Organisationsuser, die kein Kaufmann sind, und Privatuser ist der Gerichtsstand der gesetzliche Gerichtsstand.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bestehen nicht und bedürfen, soweit gesetzlich zulässig, der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Änderungen oder Ergänzungen durch individuelle Vereinbarung bedürfen nicht der Schriftform.

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Teile. Es gelten anstatt der ungültigen Bestimmung jene als vereinbart, welche rechtswirksam bzw. gesetzlich zulässig sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien am nächsten kommen.

§13 Widerruf

Widerrufsrecht

Als Verbraucher haben Sie das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag der Registrierung des Userkontos.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Anbieter mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Bitte richten Sie den Widerruf an

DX GmbH
Fichtenweg 12
28832 Achim

[email protected]

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte das folgende Formular aus und senden Sie es zurück.

Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*) / erhalten am (*)

Name des / der Verbraucher(s)

Anschrift des / der Verbraucher(s)

Unterschrift des / der Verbraucher (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen